Die Finanzwirtschaft des Verbandes ist sparsam zu führen.
Im Kassenbericht sind die Einnahmen und Ausgaben des Verbandes nachzuweisen, sowie die Schulden und Vermögen aufzuführen. Er hat außerdem eine Vermögensübersicht zu enthalten. Nach Prüfung durch die gewählten Kassenprüfer erstattet der Kassenwart dem Vorstand Bericht. Nach Genehmigung durch den Vorstand erfolgt die Veröffentlichung in der Mitgliederversammlung.
Der Kassenwart trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Führung der Vereinskasse. Er ist verantwortlich für den Einzug aller Einnahmen des Vereins und dessen Mahnwesen, ebenso für alle Auszahlungen und die Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs. Zahlungen werden von ihm nur geleistet, wenn sie ordnungsgemäß ausgewiesen sind.
Der Zahlungsverkehr ist möglichst bargeldlos und grundsätzlich über das aktuelle BTFV-Geschäftskonto abzuwickeln. Einnahmen und Ausgaben sind durch Kassenbelege oder Quittungen zu belegen.
Das Eingehen von Rechtsverbindlichkeiten ist im Einzelfall vorbehalten:
Der Kassenwart ist von solchen Verbindlichkeiten zu unterrichten.
Den ehrenamtlichen Mitarbeitern des BTFV sind entstehende Kosten nach den jeweils gültigen Vergütungssätzen zu erstatten.
Ordnungsstrafen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bescheides auf das aktuelle Geschäftskonto des BTFV zu überweisen.
Passive Mitglieder, die nicht am laufenden Spielbetrieb teilnehmen, entrichten einen Beitrag von 50 € pro Saison.
Bei Eintritt während des laufenden Geschäftsjahres wird der volle Jahresbeitrag erhoben.
Bei Austritt im Laufe des Geschäftsjahres werden die entrichteten Beiträge nicht zurückerstattet.
Die Entrichtung des Jahresbeitrags ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Mannschaftswettbewerben.
Schiedsrichtergebühr pro Ligaspiel 20 € + Reisekosten nach §10.1.
Mahngebühr (inkl. Porto je Vorgang) 5 €.
Landesliga | Verbandsliga | Bezirksliga | Kreisliga |
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100 € | 80 € | 50 € | 30 € |
Landesliga | Verbandsliga | Bezirksliga | Kreisliga |
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150 € | 120 € | 75 € | 45 € |
Landesliga | Verbandsliga | Bezirksliga | Kreisliga |
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200 € | 160 € | 130 € | 90 € |
Landesliga | Verbandsliga | Bezirksliga | Kreisliga |
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150 € | 120 € | 75 € | 50 € |
Einsetzen eines nicht spielberechtigten Spielers: 25 €.
Ligaspieltisch in regelwidrigem Zustand: 25 € (siehe hierzu 1.5 der Spielordnung).
Nicht fristgerechtes Eintragen oder Bestätigen der Ergebnisse und des Spielberichtsbogens: 20 €.
Nichteinhaltung der Fristen bei Spielverlegung: 20 €.
Unvollständiges Eintragen des Spielbogens: 15 €.
Nichterscheinen zu einer Spielführerversammlung: 100 €.
Die Strafen erhöhen sich um 100 % bei wiederholten Verstößen. Ordnungsstrafen verjähren ein Jahr nach dem Verstoß und sind innerhalb der gesetzten Fristen zu zahlen.
Für Fahrten wird eine Pauschale gezahlt, welche je gefahrenem Kilometer für: